II. SZENE Freie Gegend auf Bergeshöhen – „Quid pro quo“
Früher Morgen. Im Atrium von Wotans Anwesen. Seine Gemahlin Fricka konfrontiert den leichtsinnigen Träumer mit der ungeheuerlichen Wirklichkeit: Die von ihm beauftragte, hochragende Erweiterung des Herrschaftssitzes, Walhall – der Wall gegen die Zeit –, sei auf tönernen Füßen gebaut. Den Architektenbrüdern Fasolt und Fafner habe der notorisch untreue Gatte mangels ausreichender Zahlungsmittel seine eigene Schwägerin, Frickas Schwester Freia, als Lohn versprochen. Was gedenke er in dieser fatalen Lage zu tun? Die Antwort schuldig bleibend, empfängt der Hausherr die eingetroffenen Baumeister, die auf die ihnen zugesagte Entlohnung bestehen. In den Streit um die monströse Forderung platzt Frickas dynastischer Beistand, ihre entrüsteten Brüder Donner und Froh. Die verfahrene Situation droht zu eskalieren. Erst der sehnlichst erwartete Familienanwalt Loge eröffnet einen Ausweg: Seine Erzählung von Alberichs jüngster Entführungstat verfängt bei allen und auch die beiden Architekten äußern Begierde an einem kindlichen Nachfolger. Doch bis zum Vollzug des Tauschgeschäfts entreißen sie der Familie Freia als Pfand. Wotan sieht sich genötigt, das geraubte Kind gemeinsam mit Loge von Alberich zu beschaffen.
Der Ring des Nibelungen von Richard Wagner Bayreuther Festspiele
Musikalische Leitung
Cornelius Meister (2022), Pietari Inkinen (2023), Philippe Jordan (2024)